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Kommunale Wärmeplanung

Was auf Sie zukommt &
der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird durch den Bund gefördert.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 90% auf insgesamt 20.000 € des Verfahrens, wenn der Antrag zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans bis spätestens zum 31.Dezember 2023 gestellt wird.

Deshalb dieses Jahr noch den Förderantrag stellen!

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Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vorgelegt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten.

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Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird durch einen externen Dienstleister durchgeführt und umfasst folgende Schritte:

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01

Bestandsanalyse

Datenhebung und Ermittlung Status Quo: Wärmebedarf, THG-Emissionen,
Gebäude- und Versorgungsstruktur, Infoveranstaltung für alle Bürger:innen und Unternehmer:innen der Kommune

02

Potenzialanalyse

Ermittlung der Potenziale: Erneuerbare Energien, Abwärme, Effizienzsteigerung Gebäudezustand

Die Analyse der Daten
Kalenderseiten

03

Aufstellung Zielszenario

Szenario für die nächsten Jahre: Darstellung der notwendigen Versorgungsstruktur
Ziel: Klimaneutrale Bedarfsdeckung

04

Wärmewendestrategie

Erstellung eines Transformationspfades: Maßnahmenkatalog, Umsetzung von mindestens 5 Maßnahmen in den ersten 5 Jahren.

Checkliste

KOSTENFREIE BERATUNG & HILFESTELLUNG

Sichern Sie sich Ihre Fördermittel mit professioneller Unterstützung – völlig kostenfrei!

Die ENMA GmbH - Energie & Objektmanagement steht in diesem Jahr allen Kommunen und Gemeinden zur Seite, um Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel zu helfen. Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich die Förderung, die Ihnen zusteht.

alles auf

einen Blick

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