Kommunale Wärmeplanung
Was auf Sie zukommt &
der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung
Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird durch den Bund gefördert.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 90% auf insgesamt 20.000 € des Verfahrens, wenn der Antrag zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans bis spätestens zum 31.Dezember 2023 gestellt wird.
Deshalb dieses Jahr noch den Förderantrag stellen!
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vorgelegt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten.
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird durch einen externen Dienstleister durchgeführt und umfasst folgende Schritte:
01
Bestandsanalyse
Datenhebung und Ermittlung Status Quo: Wärmebedarf, THG-Emissionen,
Gebäude- und Versorgungsstruktur, Infoveranstaltung für alle Bürger:innen und Unternehmer:innen der Kommune
02
Potenzialanalyse
Ermittlung der Potenziale: Erneuerbare Energien, Abwärme, Effizienzsteigerung Gebäudezustand
03
Aufstellung Zielszenario
Szenario für die nächsten Jahre: Darstellung der notwendigen Versorgungsstruktur
Ziel: Klimaneutrale Bedarfsdeckung
04
Wärmewendestrategie
Erstellung eines Transformationspfades: Maßnahmenkatalog, Umsetzung von mindestens 5 Maßnahmen in den ersten 5 Jahren.
KOSTENFREIE BERATUNG & HILFESTELLUNG
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Die ENMA GmbH - Energie & Objektmanagement steht in diesem Jahr allen Kommunen und Gemeinden zur Seite, um Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel zu helfen. Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich die Förderung, die Ihnen zusteht.